Können Ihre Angehörigen oder Bekannten Sie zu Hause nicht durchgängig pflegen, haben Sie Anspruch auf die zusätzliche Tages- und Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung. Auf Antrag beteiligt sich Ihre Pflegekasse an den Kosten.

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Bundesministerium für Gesundheit

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
22.11.2021