Können Ihre Angehörigen oder Bekannten Sie zu Hause nicht durchgängig pflegen, haben Sie Anspruch auf die zusätzliche Tages- und Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung. Auf Antrag beteiligt sich Ihre Pflegekasse an den Kosten.
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Bundesministerium für Gesundheit
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
22.11.2021