Wenn Sie wegen Ihrer Pflegebedürftigkeit zu Hause nicht mehr selbstständig zurechtkommen und nicht häuslich gepflegt werden, ist die Pflege in einem Pflegeheim notwendig. Ihre Pflegeversicherung trägt auf Antrag einen Teil der Kosten.
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Bundesministerium für Gesundheit
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
22.11.2021