Wenn Sie pflegebedürftig sind, zahlt Ihre Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen, die Ihr Zuhause pflegegerecht machen. Dazu gehören zum Beispiel das Einbauen eines Treppenlifts, verbreiterte Türen und Schwellen statt Stufen. Die Maßnahmen sollen die häusliche Pflege ermöglichen, den Pflegealltag erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
Auf Antrag zahlt Ihre Pflegekasse für solche Anpassungen und Umbauten einen Zuschuss von bis zu 4.180 EUR. Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der Umbaumaßnahme begrenzt. Kostet der Umbau mehr als 4.180 EUR, zahlen Sie den darüber liegenden Betrag selbst.
Wenn Sie mit weiteren Pflegebedürftigen zusammenwohnen, können Sie mit dem Zuschuss in Höhe von 4.180 EUR je Maßnahme das gemeinsame Wohnumfeld verbessern. Der Zuschuss ist auf 16.720 EUR begrenzt.
Zu den Umbaumaßnahmen, die Pflegekassen bezuschussen, zählen zum Beispiel:
- Anpassung der Wohnumgebung an Ihre Bedürfnisse: Fenstergriffe auf rollstuhlgerechter Höhe, Treppenlift, Aufzug
- Anpassungen der Bausubstanz: verbreiterte Türen, bodengleiche Dusche, feste Rampen
- technische Hilfen: höhenangepasste Küchengeräte, absenkbare Hängeschränke
- Wohnumfeldverbesserung: Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, Umzug vom Ober- ins Erdgeschoss
Sie können den Zuschuss grundsätzlich einmalig für eine Baumaßnahme erhalten. Ein erneuter Zuschuss ist möglich, wenn Ihre Pflegesituation sich so verändert, dass weitere Maßnahmen nötig werden.
In Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen, die von der Vermieterin oder vom Vermieter gewerbsmäßig nur an Pflegebedürftige vermietet werden, liegen die Voraussetzungen hingegen nicht vor. Hier erhalten Sie keinen Zuschuss.
