Besondere Zuwendung für Haftopfer beantragen
Wenn Sie in der ehemaligen DDR für mindestens 90 Tage rechtsstaatswidrig inhaftiert waren und später deshalb durch ein Gericht rehabilitiert wurden, können Sie eine besondere Zuwendung für Haftopfer, die sogenannte Opferrente erhalten.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
