Als Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft die ertragsteuerliche Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft beantragen
Als Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
