Wenn Sie Tabakwaren herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, versenden oder empfangen wollen, ohne dass die Steuer entsteht, können Sie eine Erlaubnis für die Aussetzung oder Befreiung von der Steuer beantragen.
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Bundesministerium der Finanzen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
23.07.2021