Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen und während der Liegezeit Landstrom nutzen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen. Die Erlaubnis erhalten Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt.
Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen und während der Liegezeit Landstrom nutzen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen. Die Erlaubnis erhalten Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt.