InhaltHauptmenüSuche

Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Wahlrecht zur Besteuerung von Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR im Import-One-Stop-Shop (IOSS) beantragen

Wenn Sie als Unternehmer Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR in die EU einführen, können Sie die Umsätze daraus zentral mit dem Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) erklären und versteuern.

Bundesrepublik Deutschland

Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

Jetzt online erledigen

Weitere Informationen

Herausgeber

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum

Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.