Wenn Sie für die Vergällung von Alkoholerzeugnissen andere als die allgemein zugelassenen Vergällungsmittel verwenden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen, Referat III B 4

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
12.04.2021