Wer als Hersteller oder Händler mit noch unversteuerten Bierprodukten umgehen will, muss dafür eine Erlaubnis beantragen. Dazu zählt unter anderem das Herstellen, Verarbeiten, Lagern, Versenden oder Empfangen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
26.01.2021