Wenn Alkopops nachgewiesenermaßen versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkopopsteuer erhalten.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen (Referat III B 4)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.03.2021