Wenn Sie Ihre elektronische Buchführung, sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder beides in ein Land außerhalb der EU verlagern möchten, müssen Sie dies beantragen. Das gilt auch, wenn Sie Teile der elektronischen Buchführung oder Aufzeichnungen verlagern möchten.
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
02.12.2022