Wenn Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung befördern und EMCS nutzen müssen, können Sie einen IT-Dienstleister beauftragen, den Nachrichtenaustausch über dieses Programm für Sie durchzuführen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung der Generalzolldirektion.

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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
21.06.2021