Wenn Sie Intermediär oder Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung sind, müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen zeitnah dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.
Wenn Sie Intermediär oder Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung sind, müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen zeitnah dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.