Wenn Sie Intermediär oder Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung sind, müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen zeitnah dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
12.05.2021