Wenn Sie außerhalb der EU als Unternehmer registriert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.
Wenn Sie außerhalb der EU als Unternehmer registriert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.