Wenn Sie sich die im EU-Ausland gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer) erstatten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung beantragen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
09.06.2021