Wenn Sie als außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässiger Unternehmer bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU erbringen, können Sie die Umsätze daraus zentral in dem Besteuerungsverfahren VAT on e-Services (ECOM) erklären und versteuern.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.12.2020