Wenn Sie innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen an Leistungsempfänger in anderen EU-Mitgliedstaaten ausführen, müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung abgeben.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
27.11.2020