Sind Sie von einem grenzüberschreitenden Sachverhalt betroffen und möchten eine potenzielle Doppelbesteuerung vermeiden? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorabverständigungsverfahren beantragen.
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Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.08.2022