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Online-Antrag

Gesonderte Feststellung der steuerlichen Einlagenrückgewähr beantragen

Zahlungen einer ausländischen Körperschaft oder Personenvereinigung ohne Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland können für deren deutsche Anteilseignerinnen oder Anteilseigner steuerfrei sein.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.