Ausländische Investmentfonds, die in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Statusbescheinigung zur Reduzierung ihrer Steuerlast beantragen.
Ausländische Investmentfonds, die in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Statusbescheinigung zur Reduzierung ihrer Steuerlast beantragen.