Steuerbegünstigte ausländische Anleger an Investmentfonds können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiungsbescheinigung für eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung des Investmentfonds beantragen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.11.2020