Mit einer Befreiungsbescheinigung können Investmentfonds den steuerlichen Status ihrer steuerbegünstigten, ausländischen Anlegerinnen und Anleger nachweisen.
Investmentfonds unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer mit ihren
- inländischen Beteiligungseinnahmen,
- inländischen Immobilienerträgen sowie
- sonstigen inländischen Einkünften.
Mit der Bescheinigung sind die Erträge aus dem Investmentfonds teilweise oder vollständig steuerbefreit.
Sie als ausländische Kapitalanlegende können die Befreiungsbescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrem Investmentfonds im Original übermitteln.
Wenn Sie keine Befreiungsbescheinigung beantragen oder keine Bescheinigung dem Investmentfonds vorlegen, unterliegen die Erträge des Investmentfonds der Körperschaftsteuer.
