Wenn Sie ausländischer Empfänger (Gläubiger) von inländischen Kapitalerträgen sind, können Sie unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise von der Kapitalertragsteuer entlastet werden.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
15.12.2020