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Einkommensteuer für im Ausland lebende Erbringer von Leistungen einbehalten, anmelden und zahlen

Wenn Sie Leistungen von im Ausland lebenden Leistungserbringenden vergüten, müssen Sie unter bestimmten Umständen Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer für deren Einkünfte einbehalten, anmelden und zahlen.

Bundesrepublik Deutschland

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

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Herausgeber

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum

Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.

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