Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Religionszugehörigkeit abgefragt wird, können Sie einen Sperrvermerk einlegen. Der Sperrvermerk verpflichtet Sie zur Abgabe einer Steuererklärung, um die gegebenenfalls anfallende Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer selbst zu entrichten.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Auftrag des Einheitlichen Ansprechpartners der Länder (EAP)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.03.2022