Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.12.2022