Wenn Sie als steuerlicher Beauftragter für ein oder mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Wenn Sie als steuerlicher Beauftragter für ein oder mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.