Wenn Sie in Deutschland eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung veranstalten, müssen Sie eine Lotteriesteuer entrichten. Unabhängig von ordnungsrechtlichen Anzeige- beziehungsweise Genehmigungspflichten ist eine solche Veranstaltung grundsätzlich beim Finanzamt anzuzeigen. Bei diesem ist später die Lotteriesteuer auch anzumelden und abzuführen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: