Sind Arbeitgeber nicht in der Lage und ist es ihnen nicht zumutbar, die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) der Arbeitnehmer auf elektronischem Wege abzurufen, wird ein Ersatzverfahren angeboten.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: