Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.
Dies gilt nicht bei geringfügigen Beschäftigungsverhaältnissen.
Die gilt nicht bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: