Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten bei der Stadt Chemnitz bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen).
Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden z. B. benötigt für:
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