Wenn Sie verheiratet sind, werden Sie mit der Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft. Das gilt auch, wenn nur eine Person von Ihnen Arbeitslohn erhält.
Alternativ können Sie gemeinsam eine andere Steuerklassenkombination beantragen, zum Beispiel III und V oder die Steuerklasse IV mit Faktor.
Sie können auch die ungünstigere Steuerklasse I beantragen, wenn Ihre Arbeitgeber nicht über Ihren geänderten Familienstand informiert werden sollen. Alternativ können Sie eine Sperre für den Abruf Ihrer elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beantragen. Dann wird Ihr Arbeitslohn automatisch nach der Steuerklasse VI versteuert.
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
