Wenn Sie Kapitalerträge erzielen, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, unterliegen diese der sogenannten Abgeltungsteuer. Zusätzlich zur Abgeltungsteuer wird auch die Kirchensteuer auf diese Kapitalerträge automatisch einbehalten, sofern Sie Mitglied einer Kirche sind, die Kirchensteuer erhebt. „Automatisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie selbst nichts tun müssen, um die Kirchensteuer für Ihre Kapitalerträge korrekt zu zahlen. Die Abführung an die Kirche erfolgt automatisch durch die Bank, Sparkasse oder ein anderes Institut, bei dem Sie Ihre Kapitalerträge erzielen.
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Hamburg
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