Wenn Sie Alkopops herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkopopsteuer und zusätzlich Alkoholsteuer bezahlen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen (Referat III B 4)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.03.2021