Wenn Sie Stromsteuer bezahlen müssen, haben Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Man spricht dann von einer Steueranmeldung.
Wenn Sie Stromsteuer bezahlen müssen, haben Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Man spricht dann von einer Steueranmeldung.