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Entlastung von der Stromsteuer für Unternehmen beantragen

Wenn Sie versteuerten Strom zu betrieblichen Zwecken entnommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung geltend machen. Diese müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

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Herausgeber

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum

Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.