In bestimmten Fällen kann Ihr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Forst- und Landwirtschaft von der Stromsteuer entlastet werden. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
14.04.2021