In bestimmten Fällen kann Ihr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Forst- und Landwirtschaft von der Stromsteuer entlastet werden. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
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Bundesministerium der Finanzen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
14.04.2021