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Entlastung von der Energiesteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beantragen

Als Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Steuerentlastungen beantragen, wenn Sie Gasöl beziehungsweise gleichgestellte Energieerzeugnisse, also Agrardiesel, verbrauchen.n Sie Gasöl, also Agrardiesel, verbrauchen.

Bundesrepublik Deutschland

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Bundesministerium der Finanzen (BMF)

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Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

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Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.

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