Wenn Sie im Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven einen über 3 Monate alten Hund halten, müssen Sie dies innerhalb von 2 Wochen
- nach Beginn des Haltens (also zum Beispiel nach Erwerb des Hundes oder nach Zuzug in die Stadtgemeinde Bremerhaven) oder
- nach dem 3. Lebensmonat des Hundes
den Hund beim Steueramt Bremerhaven anmelden.
Nach der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Steuerbescheid und eine Steuermarke. Diese Steuermarke muss Ihr Hund sichtbar tragen, sofern er das Haus beziehungsweise das Grundstück verlässt, in beziehungsweise auf dem er gehalten wird.
Die aktuellen Hundemarken sind gültig für den Zeitraum 2024 bis 2026. Nach Ablauf des Markenzeitraums erhalten Sie automatisch eine neue Marke, sofern Ihr Hund bereits angemeldet ist.
Sofern Sie die Steuermarke verlieren, können Sie beim Steueramt Bremerhaven eine Ersatzmarke beantragen. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 8 Euro an.
