Die Einkommensteuer wird auf Ihr zu versteuerndes Einkommen erhoben – also auf Einnahmen, die Sie in einem Kalenderjahr erzielt haben. Dazu gehören zum Beispiel
- Löhne und Gehälter,
- Gewinne aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbe,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- Renten sowie
- bestimmte Kapitalerträge.
Nicht alles, was Sie einnehmen, müssen Sie auch versteuern. Viele Ihrer Ausgaben können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Das hat zur Folge, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt und Sie weniger Steuern zahlen müssen. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für Ihren Beruf oder Ihren Betrieb.
Die Höhe der Einkommensteuer wird erst am Jahresende endgültig berechnet. Damit das Finanzamt schon während des Jahres Geld erhält, gibt es Vorauszahlungen wie die Lohnsteuer. Wenn Sie angestellt tätig sind, wird die Lohnsteuer direkt von Ihrem Gehalt einbehalten und an das zuständige Finanzamt überwiesen. Wenn Sie vermieten oder selbstständig arbeiten, müssen Sie Vorauszahlungen leisten.
Die Einkommensteuererklärung ist die formelle Mitteilung an das Finanzamt über alle steuerrelevanten Daten des Jahres. In der Einkommensteuererklärung geben Sie Ihre Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben an.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie nicht unbedingt eine Erklärung abgeben. Sie können freiwillig eine Erklärung abgeben, um gegebenenfalls eine Erstattung zu erhalten.
Als Selbstständige, Gewerbetreibende, Vermieter, Vermieterin oder Person mit mehreren Einkünften müssen Sie in jedem Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen.
