Unternehmen, die bestimmte klimawirksame Stoffe herstellen, ein- oder ausführen oder mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden, müssen Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: