Daten für die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung übermitteln
Betriebe, Verbände, Vereine und andere Einrichtungen mit Wassergewinnungsanlagen müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
