Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Alkohol-, Futtermittel-, Milch- und Zuckerwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Meldungen inklusive Milchpreis, Zuckerverkaufs- und Zuckerrübenpreis an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abzugeben.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
13.01.2022