Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Futtermittel-, Milch-, Zucker- und Alkoholwirtschaft und der Lebensmittelwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Mengen- und/oder Preismeldungen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu machen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
29.09.2021