Das Statistische Bundesamt beziehungsweise die statistischen Ämter der Länder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Daten für die Wissenschaft zur Verfügung stellen.
Das Statistische Bundesamt beziehungsweise die statistischen Ämter der Länder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Daten für die Wissenschaft zur Verfügung stellen.