Wenn Sie im Ausland leben und die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben oder nicht erwerben konnten, können Sie eine Wiedergutmachungseinbürgerung beantragen.
Das gilt auch für Nachfahrinnen und Nachfahren von betroffenen Personen.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor der Einbürgerung bei den zuständigen Behörden Ihres Herkunftsstaates, ob sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit auswirkt. Dies hängt allein vom Recht des Staates ab, dessen Staatsangehörigkeit Sie aktuell besitzen.
