Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes waren einige staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen, die geschlechterdiskriminierende Ungleichbehandlungen enthielten, zunächst weiterhin gültig.
Sind Sie nach dem 23.05.1949 geboren und konnten Sie oder Ihre Vorfahren aufgrund dieser Regelungen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erwerben oder haben diese verloren? Dann können Sie eine Erklärung abgeben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erwerben Sie mit der Erklärung und deren Eingang bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn Sie im Ausland leben, ist die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde das Bundesverwaltungsamt (BVA). Sie können die Erklärung auch gegenüber der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung abgeben.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor Abgabe der Erklärung bei den zuständigen Behörden Ihres Herkunftsstaates, ob sich die Abgabe der Erwerbserklärung auf Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit auswirkt. Dies hängt allein vom Recht des Staates ab, dessen Staatsangehörigkeit Sie aktuell besitzen.
