Wenn Ihnen oder Ihren Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde und Sie im Ausland leben, können Sie im Rahmen der Wiedergutmachung unterbestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: