Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.10.2021