Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, in Deutschland leben und noch Familienangehörige (Ehegattin oder Ehegatte, Abkömmlinge) im Aussiedlungsgebiet haben, können Sie beantragen, dass diese nachträglich in Ihren Aufnahmebescheid einbezogen werden.
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
13.06.2022