Eine Aufnahme im Bundesgebiet ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Aussiedlungsgebiet im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen wird. Hierzu muss die Erteilung eines Aufnahmebescheids grundsätzlich aus dem Aussiedlungsgebiet beantragt werden.

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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
13.06.2022